Ich behandle Privatversicherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahler. Gesetzlich Versicherte können in Ausnahmefällen im Kostenerstattungsverfahren behandelt werden.
Privatversicherte und Beihilfeversicherte:
Wenn Sie privat oder über die Beihilfe versichert sind, werden die Kosten für Psychotherapie in den meisten Fällen von Ihrer Krankenkasse übernommen. Vor der Vereinbarung eines Erstgespräches fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkassen nach, in welchem Umfang Kosten für Psychotherapie übernommen werden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler:
Sie können die Kosten für Psychotherapie auch selbst zahlen, ohne dass Ihre Krankenkasse über die Therapie informiert wird. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte:
Da ich in einer Privatpraxis tätig bin kann die Psychotherapie nur in Ausnahmefällen über die Gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden. Gerne unterstütze ich Sie hierbei.